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Wieviel Sicherheit gibt´s beim Möbelkauf?

 
Zunächst einmal eine simple Feststellung: es gibt nur wenig Sicherheit beim Möbelkauf. Das bedeutet: der Gesetzgeber hat in weiten Teilen nicht festgelegt, was angeboten werden darf und was nicht. Anders als z.B. bei Spielzeug für Kinder, das sehr strengen Richtlinien unterliegt, ist bei Möbeln noch vieles erlaubt. Gesetzliche Einschränkungen, also echte Verbote, gibt es zur Zeit für den Formaldehyd-Gehalt von Möbeln. Der Hintergrund: Formaldehyd, das z.B. häufig in Leimen für Spanplatten steckt, kann nach neuester Einschätzung Krebs erregen und schon in geringen Mengen starke Beschwerden und allergische Reaktionen hervorrufen.
Zwar sind für Textil- und Lederprodukte bestimmte krebserzeugende Azofarbstoffe verboten worden, doch betrifft das nicht den Einsatz der Textilien und Leder auf z.B. Polstermöbeln. PCP (Pentachlorphenol), das in den 70er Jahren für Holzschutzmittel verwendet wurde, ist mittlerweile für Spanplatten und Möbel über einen vom Gesetzgeber als unbedenklich eingestuften Grenzwert hinaus verboten.

 
 
 
 
Welche Auflagen gibt es überhaupt Stand 2006:

  •   Das Geräteproduktsicherheitsgesetzt, GPSG, sagt zwar etwas aus über die Betriebssicherheit, enthält aber keine Normen bezüglich Emissionen
     
  •  Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB, früher LMBG), dort gibt es Verbote bezüglich Textilien:
    - Azofarbstoffe nicht über 30 mg/kg
    - Formaldehyd nicht über 1.500 mg/kg
  •  Die Chemikalienverbotsordnung (ChemVerbV), sie sagt etwas aus über
    - Formaldehyd in Holz und Holzwerkstoffen nicht über 0,1 ppm
    - Pentachlorphenol in Textilien und Hölzern
     
  •  Die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
    - Bestimmte Flammschutzmittel sind in Deutschland verboten
  •  Lösemittelverordnung, sie betrifft die Herstellungsprozesse in Deutschland. Um hier alle Normen und Verbote zu berücksichtigen, reagieren die Hersteller in Deutschland mit der Entwicklung von lösemittelärmeren, d.h. emissionsärmeren Oberflächenbehandlungen 

Es gibt also – einige wenige – gesetzliche Auflagen für Produkte, die in Deutschland hergestellt werden. Ein Hersteller aus dem Ausland muss zwar garantieren, dass er alle in Deutschland geltenden Verbote berücksichtigt hat, in den Begleitpapieren muss das aber nicht auftauchen. Es gibt keine Kontrolle für Produkte, die aus dem Ausland in Deutschland verkauft werden. Das muss nicht bedeuten, dass diese Produkte zwangsläufig schlechter sind: auch in anderen Ländern gibt es Richtlinien und Gesetze – mal streng und leider auch: mal weniger streng bis gar nicht.
 
 
 
 
Wie werden Verbote eigentlich kontrolliert?

Die Einhaltung von Auflagen könnte z.B. von den landeschemischen Untersuchungsämtern kontrolliert werden, z.B. mit Stichproben. Hier taucht aber das entscheidende Problem auf, wer die Kontrolle denn bezahlen soll.

Wenn heute z.B. ein dringender Verdacht besteht, dass ein gekauftes Möbel gesundheitsschädigende Emissionen abgibt, geht ein Endverbraucher mit den Kosten für eine Untersuchung – durch einen Baubiologen und/oder ein Prüflabor- erst einmal in Vorleistung, es sei denn, er kann den Händler oder Hersteller dazu veranlassen, nötigenfalls durch Androhung einer Wandlung des Geschäfts oder einer Klage.

Wenn routinemäßige Stichproben im Vorfeld des Verkaufs vom Hersteller oder vom Importeur durchgeführt werden sollten, wird ein Produkt zwangsläufig teurer. Wenn die Untersuchungsämter in Vorleistung treten sollten, bezahlt das letztlich der Steuerzahler, der dazu wahrscheinlich nicht bereit sein wird. Und auf der anderen Seite sollen Handelshemmnisse, wie schärfere Auflagen sie darstellen würden, im Interesse des freien Handels beseitigt werden.

Weil das Dilemma zwischen Verbraucherschutz und Handelsfreizügigkeit existiert, bleibt es im Moment, um die Qualität der Möbel im Hinblick auf die gesundheitliche Verträglichkeit anzuheben, bei freiwilligen Selbstkontrollen, innitiiert vom Handel oder von den Herstellern.

Den Überblick zu behalten, fällt bei dieser Lage also sowohl dem Berater im Verkauf als auch dem Kunden schwer. So kann es durchaus vorkommen, dass die eben frisch gekaufte Wohnwand die Raumluft mit Schadstoffen erfüllt oder die neue Matratze statt angenehme Ruhestunden nur Schlafstörungen verursacht.
 

Die Alternative: das Ökomöbel?!

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